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Pfarrgemeinderat

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Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • 8 gewählte Mitglieder
  • der Pfarrer und der Pfarrvikar
  • weitere Mitglieder des Pastoralteams
  • ein berufenes Mitglied
  • und ein Vertreter des Kirchenvorstandes

Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates:

  1. Die Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzeptes
  2. Beratung der katholischen Verbänden und Vereinigungen über das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement im Seelsorgebereich.
  3. Beratung des Pfarrers in wichtigen Pastoralen-Fragen z. B.:
    - die Festlegung regelmäßiger Gottesdienstzeiten
    - die Konzepte für die Sakramentenpastoral- die künstlerische und liturgische Ausstattung der Kirche
    - das kirchenmusikalische Konzept in Absprache mit den kirchenmusikalisch Verantwortliche
    - die Ausgestaltung und Förderung der Ökumene
    - das Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
    - die Regelung zur Nutzung kirchlicher Versammlungsräume in Absprache mit dem Kirchenvorstand

Mitglieder seit November 2025

PGR KV