Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- 8 gewählte Mitglieder
- der Pfarrer und der Pfarrvikar
- weitere Mitglieder des Pastoralteams
- ein berufenes Mitglied
- und ein Vertreter des Kirchenvorstandes
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
- Die Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzeptes
- Beratung der katholischen Verbänden und Vereinigungen über das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement im Seelsorgebereich.
- Beratung des Pfarrers in wichtigen Pastoralen-Fragen z. B.:
- die Festlegung regelmäßiger Gottesdienstzeiten
- die Konzepte für die Sakramentenpastoral- die künstlerische und liturgische Ausstattung der Kirche
- das kirchenmusikalische Konzept in Absprache mit den kirchenmusikalisch Verantwortliche
- die Ausgestaltung und Förderung der Ökumene
- das Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
- die Regelung zur Nutzung kirchlicher Versammlungsräume in Absprache mit dem Kirchenvorstand